Schutzrechte - wozu eigentlich?


Im Wirtschaftsleben sind Unternehmen zunehmend von ihren guten Ideen, ihren Entwicklungen und Forschungen, und auch von ihrem Marketing abhängig, um am Markt erfolgreich bestehen zu können.

Die Nachahmung solcher guten Ideen kann massiv den Erfolg eines Unternehmens beeinträchtigen.

Um einen Anreiz zu geben, neue Ideen dennoch umzusetzen, wurde schon früh ein staatlicher Schutz eingeführt, bei dem die Staatsgewalt das Monopol eines kreativen Erfinders gewährleistet.

Bei einigen dieser Schutzrechte, wie dem Urheberschutz, dem Namens- und dem Unternehmenskennzeichenschutz, entsteht der staatliche Schutz bereits mit der „Veröffentlichung“, d.h. dem Beginn einer öffentlichen Verwendung. Bei anderen Schutzrechten, namentlich dem Patent, der Marke und dem Gebrauchsmuster, entsteht ein Schutz erst durch ein staatlich festgelegtes Anmeldeverfahren.

Damit hat  der Staat die Verteidigung gewerblicher Schutzrechte als Aufgabengebiet übernommen. Der im Markt agierende Unternehmer kann damit stets in Situationen kommen,  in denen er sich in der einen oder anderen Weise mit eigenen oder fremden Schutzrechten auseinandersetzen muss.

Eigentlich gibt es keine Nichtschutzrechtsstrategie. Selbst ein Unternehmen, daß die Existenz von gewerblichen Schutzrechten ignoriert, hat damit -wenn auch implizit- seine Schutzrechtsstrategie gewählt, nämlich keine Schutzrechte anzustreben. Wäre es nicht besser, daraus einen bewussten, durchdachten Prozess zu machen, selbst wenn am Ende des Entscheidungswegs der Entschluß gefällt wird, keine Schutzrechte anzustreben oder Verletzer eigener Rechte nicht zu belangen?