Patente


Patente sind wohl das „klassische“ technische Schutzrecht schlechthin. Sie dienen dem Schutz von Erfindungen auf allen technischen Gebieten und gestatten ein weitgehendes Vorgehen gegen Verletzer.

Voraussetzung für die Erteilung eines Patents ist das Einreichen einer Patentanmeldung bei einem Patentamt. Die Patentanmeldung wird dort auf formelle Korrektheit und das Vorliegen einer Erfindung geprüft. Eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes ist dann gegeben, wenn die Entwicklung technischer Natur ist (Geschäftsideen, Gedichte, wissenschaftliche Entdeckungen (wohl aber deren konkrete Anwendung), Algorithmen und medizinische Verfahren können daher beispielsweise nicht vom Patent geschützt werden), wenn sie neu gegenüber dem Stand der Technik und erfinderisch (d.h., nicht für den Fachmann bei Kenntnis des Stands der Technik naheliegend) ist.
 

Der Erteilung eines Patents geht ein Anmelde- und Prüfungsverfahren voraus.

Kurz zusammengefasst, geschieht bei der Prüfung folgendes:

Nach einer Eingangs- und der Formalprüfung wird als erster sachlicher Schritt bei der Prüfung einer Patentanmeldung ein Recherchenbericht erstellt. Nach 18 Monaten wird die Patentanmeldung wie eingereicht als Offenlegungsschrift veröffentlicht.  Die eigentliche, sich anschließende Prüfung, die leider auch mehrere Jahre dauern kann, soll feststellen, ob in der Patentanmeldung eine Erfindung beschrieben worden ist. Hierzu werden verschiedene, eher formelle Voraussetzungen ebenso geprüft wie die Kriterien von Neuheit und Erfindnungshöhe. Die Prüfungsstelle erlässt in der Regel im Verlauf dieser Prüfung zumindest einen sogenannten Bescheid, in dem sie vorhandene Mängel der Anmeldung beschreibt und den Anmelder auffordert, diese innerhalb einer gesetzten Frist zu beseitigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird vom Patentamt ein Beschluß zur Erteilung eines Patents erlassen. Ist das Patentamt der abschließenden Meinung, daß keine patentfähige Erfindung vorliegt, wird die Anmeldung zurückgewiesen.

Nach Erteilung eines Patents beginnt ein Zeitraum , in dem Dritte Einspruch gegen das Patent einlegen können.

Die Laufzeit von Patenten beträgt 20 Jahre ab dem Tag der Anmeldung beim Patentamt. Für Medikamente und Pflanzenschutzmittel räumt die EU ein ergänzendes Schutzzertifikat ein, welches die Schutzdauer, die ein Patent insgesamt entfalten kann, auf 25 Jahre verlängert. Die Aufrechterhaltung des Patents hängt von der regelmäßigen Zahlung der Jahresgebühren ab. Diese steigen im Verlauf der Zeit, um so den Patentinhaber zur regelmäßigen Prüfung zu veranlassen, ob er sein Patent noch benötigt, oder er die darin enthaltene Lehre für die Allgemeinheit freigeben will.

Aufgrund der Komplexität der Voraussetzungen für die Erteilung eines Patents empfiehlt es sich, auch wegen der anfallenden, recht hohen Gesamtkosten, in jedem Fall, einen Patentanwalt oder eine sonstige, mit Patentrecht vertrauten Fachperson bei der Erstellung der Anmeldung und deren Betreuung während des Erteilungsverfahrens hinzu zu ziehen.