Unternehmenskennzeichen


Unternehmenskennzeichen werden durch das Markengesetz geregelt Es handelt sich hierbei um Bezeichnungen, welche ein Unternehmen kennzeichnen und von anderen Unternehmen unterscheiden soll

Unternehmenskennzeichen (§5 MarkenG) sind der Name („Firma“) und besondere Bezeichnungen des Unternehmens, Geschäftsabzeichen und sonstige Zeichen zur Unterscheidung eines Unternehmens von anderen.

Der Schutz beginnt bei den eigentlichen Namen bereits mit der Benutzungsaufnahme, ohne das eine Anmeldung oder Prüfung beim Patentamt erforderlich ist, sofern diese eine Unterscheidungskraft und „Namenseigenschaft“ aufweisen. Geschäftsabzeichen und sonstige Zeichen erlangen ihre Schutzfunktion allerdings erst dann, wenn sie bei den Verkehrskreisen (Kunden, Konkurrenten) „Verkehrsgeltung“ erlangt haben, d.h. von einem größeren Anteil der Verkehrskreise als das Kennzeichen eines bestimmten Unternehmens angesehen werden.

Dritte dürfen ohne Erlaubnis ein Unternehmenskennzeichen oder ein ähnliches Zeichen nicht so verwenden, daß es zu Verwechslungen kommen kann.  Der Inhaber hat einen Anspruch auf Unterlassung, bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit auch auf Schadensersatz.