-In einem einleitenden Statement wird die Erfindung kurz charakterisiert.
-Es folgt eine Beschreibung des den Anmeldern bekannten Stands der
Technik, soweit dies für die weitere Beschreibung der Erfindung sinnvoll
ist. Insbesondere werden Probleme aufgewiesen, die beim derzeitigen Stand
der Technik existieren.
-es wird eine Aufgabe formuliert, die sich aus den Problemen ergeben
hat, die der Stand der Technik aufweist.
-Die Lösung der formulierten Aufgabe stellt dann das Grundprinzip
der Erfindung dar, welches im folgenden Abschnitt in möglichst allgemeiner
Form beschrieben wird. Dieser Abschnitt enthält sinnvollerweise eine
Wiedergabe der Formulierung der Patentansprüche, gibt jedoch darüber
hinausgehende Erläuterungen und Definitionen der in den Patentansprüchen
verwendeten Ausdrücke, sofern dies notwendig ist.
-Eine kurze Übersicht über evtl. vorhandene Zeichnungen wird
gegeben.
-Es folgt die Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen, beispielsweise
anhand von beigefügten Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird. Dieser
Abschnitt enthält konkretere Informationen darüber, wie die Erfindung
in die Praxis umgesetzt werden kann. Gerade im US-Patentverfahren ist dies
wichtig, um sicherzustellen, daß keine Zweifel an der Ausführbarkeit
der Erfindung anhand der Beschreibung aufkommen.
Schließlich enthält die Patentanmeldung zumindest einen Patentanspruch (mit Ausnahme sogenannter „provisorischer Patentanmeldungen“). Die Patentansprüche geben das, was geschützt werden soll, in möglichst abstrakter und allgemeiner, trotzdem verständlicher Form wieder. Sie sind maßgeblich für den Schutzbereichs des Patents und ihre Formulierung ist daher von zentraler Bedeutung für den Wert und die Qualität eines Patents. Das Aufsetzen guter Patentansprüche ist eine der zentralen Aufgaben des Patentanwalts bei der Erstllung einer Patentanmeldung und kann mitunter genausoviel Zeit kosten wie das Formulieren des gesamten restlichen Patents. Schon wegen der Patentansprüche ist es für den Laien sinnvoll, den Rat eines Patentanwalts einzuholen.
Zu einer Patentanmeldung gehört schließlich eine Zusammenfassung. Diese kann beispielsweise eine Wiedergabe des Hauptanspruchs sein oder eine andere sinnvolle Beschreibung des Erfindungsgedankens. Falls eine dafür geeignete Zeichnung vorhanden ist, kann in der Zusammenfassung auf diese verwiesen werden.